Allgemeine Geschäftsbedingungen
KfH Ehningen – Fußpflege und Kosmetik
§ 1 Allgemeines
(1) Für Rechtsgeschäfte mit Patienten und
Kunden gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen
Ausführung gemäß Aushang (kurz AGB).
(2) Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer
neuen Preisliste. Maßgeblich ist die zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige
Fassung.
(3) Diese Bedingungen werden mit der
Auftragserteilung anerkannt und finden
Geltung.
(4) Die rechtliche Grundlage für podologische
Behandlungen gem. Heilmittelverordnung
wird mittels Behandlungsvertrag für
Heilleistungen geschlossen.
§ 2 Terminvereinbarung
(1) Bei einer Terminvereinbarung kommt der
Dienstvertrag zustande. Ein verspätetes
Erscheinen zum Termin kann im Interesse der
nachfolgenden Patienten von der
Behandlungszeit abgezogen werden oder die
Behandlung komplett abgelehnt werden. Es
besteht kein Anspruch auf einen kurzfristigen
Ausweichtermin.
(2) Für eine vom Patienten oder Kunden
gewünschte Verkürzung der Behandlungszeit
während der Behandlung können keine
preislichen Vergünstigungen gewährt werden.
Es wird der Behandlungspreis je Buchung
fällig.
§ 3 Verschiebung und Absage von Terminen
(1) Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt.
Nicht eingehaltene Termine können in der
Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Der
Patient und Kunde verpflichtet sich daher, bei
Verhinderung den für die gebuchte
Behandlung vereinbarten Behandlungstermin
spätestens 24 Stunden vor dem Termin
abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht
rechtzeitig innerhalb der vorgenannten Frist,
wird dem Patienten ein Betrag in Höhe der
gebuchten Behandlung als Ausfallhonorar in
Rechnung gestellt.
(2) Sollte der Patient oder Kunde nicht zum
vereinbarten Termin erscheinen, ist das
Ausfallhonorar wie unter § 3 (1) zu entrichten.
§ 4 Gutscheine
(1) Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine
Terminvereinbarung erfolgen und der
Gutschein muss zum Termin mitgebracht
werden.
(2) Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der
Gutschein als eingelöst und verliert seine
Gültigkeit. Ist der Gutschein auf mehrere
Behandlungen oder auf einen Euro-Betrag
ausgestellt, wird bei Nichterscheinen das
Entgelt für eine Behandlung vom
Gutscheinbetrag bzw. eine Behandlung von
der Behandlungsanzahl abgezogen.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Im Rahmen einer rechtlich korrekten und
angemessenen Aufklärung wird der Patient
über die während einer Behandlung
möglicherweise auftretenden Folgen,
Komplikationen und die durch den Patienten
anzuwendenden Maßnahmen mündlich
aufgeklärt. Eine Dokumentation erfolgt in den
Karteikarten.
(2) Die Haftung der Praxis ist ausgeschlossen,
wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu
Schaden kommt, die auf den vom Patienten
fälschlicherweise oder unzureichend
gelieferten Informationen beruht. Dies bezieht
sich nicht ausschließlich, aber vor Allem auf
physische Bedingungen, medizinische oder
medikamentöse Voraussetzungen, Aktivitäten
außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der
gegebenen Instruktionen und Informationen.
§ 6 Salvatorische Klausel
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieser Bedingungen unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien
verpflichten sich, in diesem Fall eine
Bestimmung zu treffen, die der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich am nächsten
kommt.